Angstgegner BEM: Diese Mustervorlage schafft Rechtssicherheit
Zusammenfassung des Aufsatzes „BEM rechtssicher gestalten“ von Edenfeld (DB1297572) auf S. 1267
Immer wieder suchen (und finden) die Gerichte Fehler in BEM-Verfahren – auch, weil rechtssichere Muster für die Durchführung bislang fehlten. Der Autor stellt erstmals eine Vorlage zur Verfügung – und zeigt dabei Spielräume für deren individuelle Gestaltung auf.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) verpflichtet Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zur Unterstützung längerfristig bzw. wiederholt erkrankter Mitarbeiter. Die Norm beschreibt einen verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess. Sie gibt weder bestimmte Mittel vor, die auf jeden – oder auf gar keinen – Fall zu wählen sind, noch beschreibt § 167 Abs. 2 SGB IX bestimmte Resultate, die das BEM hervorbringen soll (oder eben nicht). Entsprechend gibt es auch keine Pflichten, eine Verfahrensordnung aufzustellen.
Die vermeintlich weitreichenden Freiheiten werden allerdings an anderer Stelle deutlich kontrastiert. Zu nennen sind zum einen die