DER BETRIEB
ED/2018/2: Die unvollendete Vollendung des IAS 37
Zusammenfassung des Aufsatzes „ED/2018/2: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung“ von Dittmar/Korte (DB1297586) auf S. 1037

ED/2018/2: Die unvollendete Vollendung des IAS 37

Zusammenfassung des Aufsatzes „ED/2018/2: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung“ von Dittmar/Korte (DB1297586) auf S. 1037

Schafft der IASB die Vollendung von IAS 37? Viel deutet darauf hin. Doch eine genaue Analyse zeigt: Die Konkretisierung des Begriffs der Vertragserfüllungskosten gelingt nur zum Teil.

Der IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ umfasst viele unbestimmte Begriffe, die seine Anwendung erschweren. Der IASB hat daher mit ED/2018/2 „Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung“ punktuelle Änderungen an IAS 37 vorgeschlagen. Das erklärte Ziel, eindeutig klarzustellen, welche Kosten in die „unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen“ eines belastenden Vertrags einzubeziehen sind, hat der Standardsetzer aber verfehlt. Die Vollendung bleibt – bis auf Weiteres – unvollendet.

Foto: istock/ Chalabala
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Einheitliche Anwendung des Kostenbegriffs

Der IASB konkretisiert in ED/2018/2 den Begriff der „unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen“, indem er festlegt, dass neben den direkt zurechenbaren Kosten auch