Die praktischen Auswirkungen des Attac-Urteils
Zusammenfassung des Aufsatzes „Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – Anmerkungen zum Attac-Urteil des BFH vom 10.01.2019“ von Hüttemann (DB1298347) auf S. 744
Der BFH hat klargestellt, dass gemeinnützige Körperschaften kein allgemeingültiges politisches Mandat haben. Das viel beachtete Urteil könnte eine Gesetzesinitiative in Gang setzen.
In seinem Urteil vom 10.01.2019 hat der V. Senat des BFH deutliche Zweifel an der Steuerbegünstigung des deutschen Trägervereins von Attac geäußert (Az. V R 60/17). Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfülle keinen gemeinnützigen Zweck i.S.v. § 52 AO, so die Entscheidungsgründe. Das Urteil hat für viel mediales Interesse gesorgt. Der Autor ordnet die Entscheidungsgründe näher ein, beleuchtet praktische Konsequenzen und diskutiert mögliche Gesetzesänderungen.
In der Sache enthält das Urteil keine grundsätzlich neuen Aussagen. Schon bisher entsprach es allgemeiner Ansicht, dass eine ausschließliche oder überwiegende politische Betätigung mit dem Gemeinnützigkeitsstatus nicht vereinbar ist