DER BETRIEB
Kapitalwertkonzepte überzeugen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Ermittlung stiller Reserven des Betriebsvermögens von Körperschaften mit negativem Eigenkapital i.S.d. §§ 8c, 8d KStG – eine Analyse alternativer Wertkonzepte“ von Dube/Schilling (DB1299128) auf S. 1223

Kapitalwertkonzepte überzeugen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Ermittlung stiller Reserven des Betriebsvermögens von Körperschaften mit negativem Eigenkapital i.S.d. §§ 8c, 8d KStG – eine Analyse alternativer Wertkonzepte“ von Dube/Schilling (DB1299128) auf S. 1223

Um stille Reserven des Betriebsvermögens von Körperschaften mit negativem Eigenkapital i.S.d. §§ 8c, 8d KStG zu ermitteln, kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden in Betracht. Eine Analyse.

Gem. § 8c Abs. 1 Satz 5–7 KStG i.d.F. vom 11.12.2018 können Verluste auch nach einem schädlichen Beteiligungserwerb weiter genutzt werden, soweit sie die im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven nicht übersteigen. Im Fall negativen Eigenkapitals der Verlustkörperschaft sind die stillen Reserven aus dem Wert des Betriebsvermögens abzuleiten. Aus rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen ist dabei auf eine ganzheitliche Unternehmensbewertung abzustellen. Die Autoren haben untersucht, welche in der Betriebswirtschaftslehre und im Steuerrecht bekannten alternativen Wertkonzepte sich zur Ermittlung stiller Reserven des Betriebsvermögens von Körperschaften mit negativem Eigenkapital eignen. Infrage kommen grundsätzlich Marktpreise, zeitnahe Kaufpreise, Kapitalwert, Multiplikatorverfahren,