Steuerfolgen beim Office-in-Office-Konzept im Blick behalten
Zusammenfassung des Aufsatzes „Steuerliche Fallstricke des Office-in-Office-Konzepts Deutscher Außenhandelskammern“ von Becker (DB1299131) auf S. 753
Um den Eintritt in einen ausländischen Markt zu sondieren, nutzen Firmen oft die Chance, Räume bei der Außenhandelskammer zu mieten – teils mit steuerlich nachteiligen Folgen.
Das Office-in-Office-Konzept ist für deutsche Firmen oft der erste Schritt in einen ausländischen Markt. Es sieht im Regelfall vor, dass die jeweilige Außenhandelskammer (AHK) dem Unternehmen in ihren Räumlichkeiten vollständig eingerichtete Büroräume zur Verfügung stellt sowie administrative Unterstützungsleistungen z.B. in den Bereichen IT und Finanzen anbietet. Die Firmen nutzen diese Büros bei der AHK, um den Markt zu sondieren und mögliche Geschäftsbeziehungen anzubahnen. Wenn sich die Geschäftsbeziehungen vertiefen, gehen sie in der Regel zur Gründung einer eigenen Repräsentanz über. Bei der Planung sind aber auch wichtige Steuerfragen zu berücksichtigen.
Die Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte nach nationalem Recht (§ 12 AO) liegen