DER BETRIEB
IDW PS 350 (n.F.) – Auswirkungen auf Prüfung und Erstellung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Der IDW PS 350 n.F. – Ein Plädoyer für eine fokussierte Lageberichterstattung“ von Rabenhorst/Schmidt/Speiser (DB1299220) auf S. 857

IDW PS 350 (n.F.) – Auswirkungen auf Prüfung und Erstellung

Zusammenfassung des Aufsatzes „Der IDW PS 350 n.F. – Ein Plädoyer für eine fokussierte Lageberichterstattung“ von Rabenhorst/Schmidt/Speiser (DB1299220) auf S. 857

Der Beitrag bringt die Anforderungen des IDW PS 350 (n.F.) auf den Punkt, stellt die Herausforderungen für Prüfung und Erstellung dar und zeigt praxisnahe Lösungsansätze.

Die Lageberichterstattung ist in einem dynamischen Fortentwicklungsprozess. Neuester Impulsgeber für Abschlussprüfer und Unternehmen ist der IDW Prüfungsstandard IDW PS 350 n.F., der bei kalendergleichem Geschäftsjahr erstmals zum 31.12.2019 anwendbar ist.

Foto: xistock/SARINYAPINNGAM
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Lageberichterstattung gem. IDW PS 350 n.F.

Der neue Standard für die Lageberichterstattung bringt auch unmittelbare Auswirkungen auf die Lageberichtserstellung mit sich. Durch die verstärkte Auseinandersetzung des Abschlussprüfers mit den Systemen zur Erstellung eines gesetzeskonformen Lageberichts insgesamt und zur Generierung der einzelnen Angaben im Lagebericht stellt sich die Frage der Belastbarkeit der entsprechenden Systeme im Hinblick auf die anzuwendenden Berichterstattungsgrundsätze. Das Unternehmen muss prüfen, ob der Prozess der