DER BETRIEB
Transferpaket: Öffnungsklauseln könnten gestrichen werden
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Bewertung von Transferpaketen im Lichte der aktuellen OECD-Leitlinien – Entwicklung der Escape-Klauseln“ von Schilling/Schmidt-Marloh (DB1299424) auf S. 1112

Transferpaket: Öffnungsklauseln könnten gestrichen werden

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Bewertung von Transferpaketen im Lichte der aktuellen OECD-Leitlinien – Entwicklung der Escape-Klauseln“ von Schilling/Schmidt-Marloh (DB1299424) auf S. 1112

Die aktuellen OECD-Leitlinien werfen ein neues Licht auf die Bewertung von Transferpaketen. Die drei Escape-Klauseln im AStG laufen im Grunde ins Leere.

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ wurde das AStG um eine dritte Öffnungsklausel ergänzt. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Hs. 2 AStG ist die Bewertung eines Transferpakets auf Basis von Einzelverrechnungspreisen seiner Bestandteile möglich, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut verlagert wurde. In der Folge entstand eine Diskussion über die Frage, ob bei Ermittlung des fremdüblichen Verrechnungspreises auf Basis von Einzelverrechnungspreisen ein etwaiger funktionsbezogener Firmenwert einzubeziehen sei oder nicht.

Foto: iStock/pressureUA
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Stand der Diskussion

In der Literatur wurde überwiegend die ökonomisch kontra-intuitive Auffassung vertreten, dass der funktionsbezogene Firmenwert weder bei der Frage der