Konsensalgorithmen bei der Bilanzierung von Kryptowährungen
Zusammenfassung des Beitrags „Der Einfluss von Konsensalgorithmen bei der handelsrechtlichen Bilanzierung selbst geschaffener Kryptowährungen“ von Trautmann (DB1299981) auf S. 1401
Der Beitrag zeigt auf, dass Konsensalgorithmen bei der Bilanzierung von selbst geschaffener Kryptowährung eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen.
Im Schrifttum besteht Einigkeit darüber, dass per Transaktionsvalidierung erzeugte Einheiten von Kryptowährungen als selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand bzw. sonstiger Vermögensgegenstand zu bilanzieren sind. Grundlage dieser Auffassung ist der Bitcoin. Dieser stellt jedoch nur einen Bruchteil des gesamten Marktes an Kryptowährungen dar. Insofern existiert bisher keine Diskussion bezüglich des Einflusses von Konsensalgorithmen auf die Bilanzierung von Kryptowährungen.
Zur Aktualisierung einer öffentlichen und dezentral verwalteten Datenbank innerhalb diskreter Zeitschritte (Blockchain-Update) dient ein definierter Konsens-Mechanismus (Konsensalgorithmus). Dieser ist notwendig, weil angenommen wird, dass das Netzwerk aus Teilnehmern besteht, zwischen denen kein