Kriterien für ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB
Zusammenfassung des Aufsatzes „Kriterien für das Betreiben eines Handelsgewerbes i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB“ von Kort (DB1299985) auf S. 771
Die Vielgestaltigkeit von Unternehmen und der technische Fortschritt verändern die Anforderungen an einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.
Für das Betreiben eines Handelsgewerbes i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB ist es kumulativ erforderlich, dass das Unternehmen sowohl nach der Art als auch nach dem Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Grundsätzlich besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass einzelne Elemente, die für oder gegen das Erfordernis des kaufmännischen Betreibens eines Gewerbebetriebs sprechen, nicht isoliert zu betrachten sind, sondern dass es einer Gesamtschau aller Aspekte bedarf, um das Erfordernis des kaufmännisch betriebenen Gewerbebetriebs zu beurteilen.
Anerkannt ist, dass das tatsächliche Betreiben eines Unternehmens im Sinne eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs ein starkes Indiz für ein entsprechendes Erfordernis darstellt. Der Umkehrschluss, dass ein