DER BETRIEB
Neue Fallstricke bei Unternehmensnachfolgen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Fallstricke bei der Übernahme von Mitunternehmeranteilen im Rahmen der zeitlich gestaffelten Unternehmensnachfolge“ von Neugebauer (DB1300024) auf S. 1525

Neue Fallstricke bei Unternehmensnachfolgen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Fallstricke bei der Übernahme von Mitunternehmeranteilen im Rahmen der zeitlich gestaffelten Unternehmensnachfolge“ von Neugebauer (DB1300024) auf S. 1525

Beliebte Übertragungswege bei zeitlich gestaffelter Unternehmensnachfolge von Mitunternehmerschaften sind aufgrund aktueller BFH-Rspr. nicht mehr steuerneutral.

Die Unternehmensnachfolge nimmt insb. bei Mitunternehmern eine besondere Rolle ein. Gerade eine schrittweise Übertragung bietet zum einen die Chance, die nachfolgende Generation langsam an das Unternehmen heranzuführen. Zum anderen ermöglicht sie Gestaltungsalternativen, um den ausscheidenden Mitunternehmer abzusichern bzw. weitere erbberechtigte Personen abzufinden. Die Auswahl der Übertragungsform hat dabei nicht nur Konsequenzen auf die strategische Entwicklung des Unternehmens, sondern ebenso auf die betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

Foto: iStock/Giulio_Fornasar
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Ertragsteuerliche Konsequenzen gut planen

Grundsätzlich gilt im Ertragsteuerrecht, dass die individuelle Leistungsfähigkeit zutreffend zu erfassen ist. Deshalb bewirkt jeder Rechtsträgerwechsel prinzipiell eine Gewinnrealisierung.