Erdienbarkeit vor Gericht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Verdeckte Gewinnaussschüttungen: Fragen der Erdienbarkeit bei Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH“ von Pfirrmann (DB1300812) auf S. 984
Pensionsrückstellungen spielen im Rahmen verdeckter Gewinnausschüttungen eine große Rolle. Die jüngste Rechtsprechung ist bemüht, Rechtsanwendern praxistaugliche Leitlinien an die Hand zu geben – unter anderem zu der Voraussetzung der Erdienbarkeit.
Die BFH-Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung ist breit gefächert. Wegen der hohen praktischen und finanziellen Bedeutung spielen in dem Kontext Pensionszusagen eine besondere Rolle. Und in diesem Bereich wiederum beschäftigt das Kriterium der Erdienbarkeit die Gerichte. In der jüngeren Rechtsprechung geht es meist um die relative Erdienbarkeitsfrist. Danach muss zwischen dem Zeitpunkt der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand grds. eine Frist von mindestens zehn Jahren liegen.
Aus der BFH-Entscheidung vom 25.06.2014 (Az. I R 76/13) sind zwei wesentliche Konsequenzen zu ziehen: Zum einen muss die Erdienbarkeit im Zusagezeitpunkt nicht nur auf dem