DER BETRIEB
Rechtsprechung grenzt Hinzurechnungsbesteuerung ein
Zusammenfassung des Aufsatzes „Grenzen der Hinzurechnungsbesteuerung – Auswirkungen der jüngeren Rechtsprechung von EuGH und BFH“von Cloer/Hagemann (DB1300826) auf S. 1228

Rechtsprechung grenzt Hinzurechnungsbesteuerung ein

Zusammenfassung des Aufsatzes „Grenzen der Hinzurechnungsbesteuerung – Auswirkungen der jüngeren Rechtsprechung von EuGH und BFH“von Cloer/Hagemann (DB1300826) auf S. 1228

EuGH und BFH haben in jüngster Zeit wegweisende Urteile zur Hinzurechnungsbesteuerung gefällt. Sie werden auch nach Inkrafttreten der ATAD-Richtlinie Bedeutung behalten.

Die Urteile von BFH und EuGH bewegen den Rechtsanwender fort von der ursprünglichen Regelungskonzeption des Gesetzgebers zu einer einengenden und damit für den Steuerpflichtigen vorteilhafteren Rechtslage. Impulse der Rechtsprechung sind zugleich häufig Anlass für gesetzgeberische Korrekturen, die evtl. durch die noch ausstehende Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken 2016/1164 (ATAD) erfolgen. Die Autoren geben einen Überblick über Entwicklungen im Bereich des (noch) bestehenden Rechts und diskutieren die wesentlichen Konsequenzen. Daraus ergeben sich zudem Argumentationsansätze für Rechtsbehelfsverfahren.

Foto: iStock/serts
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EuGH-Rechtsprechung zu § 50d Abs. 3 EStG

Der EuGH setzte sich u.a. mit der deutschen Abkommens- und RL-Missbrauchsvermeidungsvorschrift des § 50d Abs. 3 EStG in seiner