Verschmelzung einer insolventen GmbH: Haftung der Gesellschafter
Zusammenfassung des Aufsatzes „Haftung der Gesellschafter bei Verschmelzung einer insolvenzreifen GmbH“ von Wittgens/Fischer (DB1300828) auf S. 829
Gesellschafter haften, wenn eine Verschmelzung die Insolvenz des übernehmenden Rechtsträgers verursacht. Was bedeutet das neue BGH-Urteil für die M&A-Praxis?
Mit seiner Entscheidung vom 06.11.2018 hat der BGH Klarheit in die umstrittene Frage der Differenzhaftung in Fällen der Verschmelzungskapitalerhöhung gebracht. Im zugrunde liegenden Fall befand sich die übertragende GmbH in den Händen eines Alleingesellschafters, der auch Mehrheitsgesellschafter der übernehmenden GmbH war. Letztere erhöhte im Zuge der Verschmelzung ihr Stammkapital und gab neue Anteile an den Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft aus. Acht Monate später wurde über das Vermögen der übernehmenden GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der BGH lehnt entgegen der wohl überwiegenden Meinung in der Literatur die Differenzhaftung bei Überbewertung des übertragenden Rechtsträgers ab. Voraussetzung der Differenzhaftung ist eine Kapitaldeckungszusage des einlegenden