Die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU
Zusammenfassung des Aufsatzes „Neuer Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU – zahnloser Tiger oder neuer Protektionismus aus Brüssel?“ von Brüggemann (DB1302085) auf S. 1131
Eine neue EU-Verordnung soll die Investitionsprüfung in den Mitgliedstaaten künftig besser koordinieren, vereinheitlichen und inhaltlich verschärfen. Sie ist aber nur ein erster Schritt.
Die EU ist das weltweit wichtigste Ziel für ausländische Direktinvestitionen, zugleich zeichnet sich die Gemeinschaft, ebenso wie Deutschland, durch eines der weltweit offensten Investitionsprüfregime aus.
Mit Blick auf staatliche Investoren – insbesondere aus China – hat die EU nun begonnen, die Investitionsprüfung in den Mitgliedstaaten besser zu koordinieren: Die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (FDI-VO) strebt nicht nur eine stärkere Vereinheitlichung der Regelungen in den Mitgliedstaaten an, sondern zielt auch auf eine inhaltlich Verschärfung. Die Verordnung ist am 10.04.2019 in Kraft getreten und gilt ab dem 11.10.2020 vollumfänglich.
Angesichts der häufigen europaweiten Kooperation von