DER BETRIEB
Der Fall Facebook: Reichweite kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt bremst Facebook aus“ von Karbaum (DB1302712) auf S. 1072

Der Fall Facebook: Reichweite kartellrechtlicher Missbrauchsaufsicht

Zusammenfassung des Aufsatzes „Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht: Bundeskartellamt bremst Facebook aus“ von Karbaum (DB1302712) auf S. 1072

Wann darf das Bundeskartellamt auch außerkartellrechtliche Normverstöße verfolgen? Mit seinem Facebookbeschluss betritt die Behörde neues Terrain. Doch Fragen bleiben offen.

In seinem viel beachteten Beschluss vom 06.02.2019 wirft das Bundeskartellamt (BKartA) Facebook vor, durch das Sammeln und Zusammenführen von Daten gegen die DSGVO zu verstoßen. Die Rechtsverletzung sei Ausfluss seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke und damit missbräuchlich i.S.d. § 19 Abs. 1 GWB. Das Bundeskartellamt hat dem Konzern eine Frist von zwölf Monaten gesetzt, die festgestellten Verstöße abzustellen.

Foto: istock/ fongfong2
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Der Beschluss triff auf Kritik. Es wird hinterfragt, ob das BKartA mit Blick auf die Aufgabenzuweisung an die Datenschutzbehörden überhaupt bei DSGVO-Verstößen tätig werden darf. Auch ist unklar, wann Normenverstöße einen kartellrechtlichen Missbrauch begründen können und ob künftig jeder Rechtsverstoß eines Marktbeherrschers auch einen Marktmachtmissbrauch