Arbeitgeberzuschuss in der bAV: Wer muss wann wieviel bezahlen?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Rechtsnatur der Entgeltumwandlung und Berechnung des Zuschusses nach § 1a Abs. 1a oder § 23 Abs. 2 BetrAVG“ von Koch (DB1303775) auf S. 1327
Der neu geschaffene, obligatorische Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung stellt Unternehmen vor Probleme – auch weil das Gesetz wichtige Fragen offenlässt.
Der obligatorische Zuschuss zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung ist aus Sicht des Autors nicht nur der Sache nach abzulehnen. Er führt auch zu vielen praktischen Problemen, da der Gesetzgeber es versäumt hat, eindeutige Vorgaben zu dessen Berechnung zu machen. Unklar ist bereits, zu welchem Zeitpunkt die Ersparnisse auszurechnen sind. Auch lässt sich darüber streiten, wie der Arbeitgeberzuschuss dem Grunde und der Höhe nach zu bestimmen ist.
Wichtig für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ist zunächst die Feststellung, dass die Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mit der Umwandlung des Entgelts gleichzusetzen ist. Vielmehr stellt sie einen Schuldänderungsvertrag dar, der den Anspruch des Arbeitnehmers auf