Wichtige Aspekte der EU-Restrukturierungsrichtlinie
Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Aspekte der EU-Restrukturierungsrichtlinie“ von Seibt/von Treuenfeld (DB1304173) auf S. 1190
Der EU-Rechtsrahmen für präventive Restrukturierungen schafft neue Optionen. Bei deren Anwendung sind auch gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Aspekte zu beachten.
Eines der Hauptziele der EU-Restrukturierungsrichtlinie (RRLE) ist es, einen harmonisierten Rechtsrahmen für vorinsolvenzliche Restrukturierungen zu schaffen. Er soll die Unternehmensfortführung trotz Insolvenzgefahr sicherstellen, z.B. durch Veränderungen in der Bilanz- bzw. Finanzierungsstruktur oder durch operative Maßnahmen.
Der Ansatz ist richtig. Präventive Restrukturierungen machen ineffiziente Relokationen von Gesellschaften überflüssig, sparen Ressourcen und helfen, Kreditausfälle sowie den Verlust von Arbeitsplätzen und Know-how zu vermeiden. Außerdem können sie Reputationsschäden verhindern.
Mit Blick auf die unterschiedliche Ausprägung des Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten konzipiert die RRLE im Wesentlichen vier Kernelemente, die die Sanierung