DER BETRIEB
Wichtige Aspekte der EU-Restrukturierungsrichtlinie
Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Aspekte der EU-Restrukturierungsrichtlinie“ von Seibt/von Treuenfeld (DB1304173) auf S. 1190

Wichtige Aspekte der EU-Restrukturierungsrichtlinie

Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Aspekte der EU-Restrukturierungsrichtlinie“ von Seibt/von Treuenfeld (DB1304173) auf S. 1190

Der EU-Rechtsrahmen für präventive Restrukturierungen schafft neue Optionen. Bei deren Anwendung sind auch gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Aspekte zu beachten.

Eines der Hauptziele der EU-Restrukturierungsrichtlinie (RRLE) ist es, einen harmonisierten Rechtsrahmen für vorinsolvenzliche Restrukturierungen zu schaffen. Er soll die Unternehmensfortführung trotz Insolvenzgefahr sicherstellen, z.B. durch Veränderungen in der Bilanz- bzw. Finanzierungsstruktur oder durch operative Maßnahmen.

Fotoistock/ EricFalco
hbfm_db_2019_21_m13_a_1304173_a001.png

Der Ansatz ist richtig. Präventive Restrukturierungen machen ineffiziente Relokationen von Gesellschaften überflüssig, sparen Ressourcen und helfen, Kreditausfälle sowie den Verlust von Arbeitsplätzen und Know-how zu vermeiden. Außerdem können sie Reputationsschäden verhindern.

Kernelemente des Restrukturierungsrahmens

Mit Blick auf die unterschiedliche Ausprägung des Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten konzipiert die RRLE im Wesentlichen vier Kernelemente, die die Sanierung