Die KGaA taugt nur selten als Erbschaftsteuersparmodell
Zusammenfassung des Aufsatzes „KGaA – Modell zur Optimierung der Erbschaftsteuer?“ von Wachter (DB1304202) auf S. 1167
Die Praxis diskutiert aktuell, ob sich Vermögen aufgrund einer disquotalen Einlage in eine KGaA steuerfrei übertragen lässt. Im Ergebnis wird dies verneint.
Die ErbSt ist immer noch eines der größten Hindernisse für die Vermögensnachfolge. Dies gilt insb. für größere private Immobilien- und Wertpapiervermögen, die nicht von den Steuerbefreiungen für unternehmerisches Vermögen profitieren. Gestaltungen zur Optimierung dieser Steuerbelastung sind daher gefragt. Aktuell haben die Praktiker die KGaA als mögliche Lösung entdeckt.
Für eine mittelbare Schenkung von Vermögenswerten wird eine KGaA eingesetzt, die mit (mindestens) einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter und einer (weiteren) natürlichen Person als Kommanditaktionär errichtet wird. An ihrem Kapital sind der Schenker zu 10% und der Erwerber zu 90% beteiligt. Der Schenker erbringt sodann eine disquotale Einlage in das Vermögen der KGaA, die dazu führt, dass sich der Wert der