DER BETRIEB
Förderung von Schwerbehinderten bei der Besetzung freier Stellen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesetzliche Förderpflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter bei Besetzung freier Arbeitsplätze“ von Kleinebrink (DB1304262) auf S. 1505

Förderung von Schwerbehinderten bei der Besetzung freier Stellen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesetzliche Förderpflichten des Arbeitgebers zugunsten Schwerbehinderter bei Besetzung freier Arbeitsplätze“ von Kleinebrink (DB1304262) auf S. 1505

Arbeitgeber, die eine Stelle neu besetzen wollen, müssen prüfen, ob es schwerbehinderte Kandidaten für den Posten gibt. Wer diesen Aufwand scheut, riskiert finanzielle Nachteile.

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die die Besetzung einer offenen Stelle in Betracht ziehen, zu einer Prüfung, ob sich der freie Arbeitsplatz auch mit schwerbehinderten Menschen oder diesen Gleichgestellten besetzen ließe. Im Bewerbungsverfahren sind zudem spezielle Förderpflichten vorgeschrieben, die Arbeitgeber gegenüber dieser Personengruppe beachten müssen. Verstöße gegen diese Vorgaben können Arbeitgebern erhebliche materielle Nachteile bescheren, da betroffene Schwerbehinderte vielfach (erfolgreich) versuchen werden, Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüche nach dem AGG durchzusetzen. Dies gilt umso mehr, als die Rechtsprechung die Durchsetzung entsprechender Ansprüche für Schwerbehinderte oder Gleichgestellte zuletzt wesentlich erleichtert hat. Die strengen Beweislastregeln erschweren es