DER BETRIEB
Einfluss von Honoraren auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Zusammenfassung des Aufsatzes „Abschlussprüferhonorare und Unabhängigkeit: Rechtsfragen der Anwendung von Art. 4 Abs. 3 PIE-VO“ von Dreher (DB1304769) auf S. 1250

Einfluss von Honoraren auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer

Zusammenfassung des Aufsatzes „Abschlussprüferhonorare und Unabhängigkeit: Rechtsfragen der Anwendung von Art. 4 Abs. 3 PIE-VO“ von Dreher (DB1304769) auf S. 1250

Wann ist ein Abschlussprüfer wegen des erzielten Honorarvolumens abhängig vom geprüften Unternehmen? Art. 4 Abs. 3 PIE-VO wirft in der Praxis Auslegungsfragen auf.

Die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE-VO) enthält zahlreiche Einzelnormen, die die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sichern sollen. Art. 4 Abs. 3 PIE-VO will dabei insbesondere einer möglichen Honorarabhängigkeit entgegenwirken – denn wenn ein wesentlicher Teil der Prüfungshonorare eines Abschlussprüfers von einem einzigen Unternehmen stammt, kann das zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit des besagten Prüfers führen.

Foto: istock/ golero
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Für die zahlreichen Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen i.S.v. §§ 317 Abs. 3a, 264d HGB, die meisten Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen gehören, stellt Art. 4 Abs. 3 PIE-VO sehr spezifische Anforderungen auf, die vielfach jedoch der Auslegung