Einfluss von Honoraren auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
Zusammenfassung des Aufsatzes „Abschlussprüferhonorare und Unabhängigkeit: Rechtsfragen der Anwendung von Art. 4 Abs. 3 PIE-VO“ von Dreher (DB1304769) auf S. 1250
Wann ist ein Abschlussprüfer wegen des erzielten Honorarvolumens abhängig vom geprüften Unternehmen? Art. 4 Abs. 3 PIE-VO wirft in der Praxis Auslegungsfragen auf.
Die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE-VO) enthält zahlreiche Einzelnormen, die die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sichern sollen. Art. 4 Abs. 3 PIE-VO will dabei insbesondere einer möglichen Honorarabhängigkeit entgegenwirken – denn wenn ein wesentlicher Teil der Prüfungshonorare eines Abschlussprüfers von einem einzigen Unternehmen stammt, kann das zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit des besagten Prüfers führen.
Für die zahlreichen Unternehmen von öffentlichem Interesse, zu denen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen i.S.v. §§ 317 Abs. 3a, 264d HGB, die meisten Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen gehören, stellt Art. 4 Abs. 3 PIE-VO sehr spezifische Anforderungen auf, die vielfach jedoch der Auslegung