DER BETRIEB
Ein etwas verwirrendes Zusammenspiel von Normen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Bedeutung der BsGaV für das deutsche Stammhaus“ von Geils (DB1305361) auf S. 1466

Ein etwas verwirrendes Zusammenspiel von Normen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Bedeutung der BsGaV für das deutsche Stammhaus“ von Geils (DB1305361) auf S. 1466

Die Betriebsstättengewinnaufzeichnungsverordnung spielt bei der Steuerbilanz des deutschen Stammhauses eine oft unterschätzte Rolle.

Die BsGaV beinhaltet Regelungen zur Zuordnung von Funktionen und Risiken zu einer Betriebsstätte und der daraus resultierenden Zuordnung von Wirtschaftsgütern, Eigen- und Fremdkapital sowie zur Behandlung von Leistungsbeziehungen zwischen dem deutschen Stammhaus und der ausländischen Betriebsstätte. Diese Selbstständigkeitsfiktion muss nicht nur auf Ebene der Betriebsstätte beachtet werden, sondern auch auf Ebene des Stammhauses. Im Blickfeld steht insb. die Frage nach der inner- oder außerbilanziellen Berücksichtigung.

Foto: iStock/ChristianChan
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Direkt zurechenbare Aufwendungen zur Betriebsstätte

Die direkt zurechenbaren Aufwendungen und Erträge sind grds. von der Zuordnung der Geschäftsvorfälle abhängig. Diese bestimmt sich gem. § 9 BsGaV nach der Personalfunktion. Die Aufwendungen bzw. Erträge, die demnach der Betriebsstätte zuzuordnen sind, können im