BFH schafft neue Vorgaben für Mitunternehmeranteile
Zusammenfassung des Aufsatzes „Wirtschaftliches Eigentum an Mitunternehmeranteilen“ von Prinz (DB1306283) auf S. 1345
Die neue, inzwischen gefestigte BFH-Rechtsprechung enthält wichtige Hinweise für die Umstrukturierungs- und Transaktionspraxis bei Mitunternehmeranteilen.
Der IV. Senat des BFH hat sich in den vergangenen zwei Jahren mit einer Reihe von Konstellationen zur Übertragung/Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums an Mitunternehmeranteilen befasst. Konkret geht es um kurzfristige Haltezeiten als eine Art „Durchgangsstation“ für Mitunternehmeranteile und zeitlich gestaffelte, mehrstufige Transaktionen jew. aus Veräußerer- und Erwerbersicht. Für die Umstrukturierungs- und Transaktionspraxis sind hieraus wichtige Erkenntnisse in Bezug auf den Übergang wirtschaftlichen Eigentums an Mitunternehmeranteilen zu gewinnen.
Bei Veräußerung/Erwerb von Mitunternehmeranteilen ist stichtagsbezogen auf den wirtschaftlichen Übergang der Mitunternehmerstellung abzustellen. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO muss der Erwerber dafür eine rechtlich geschützte Position im