DER BETRIEB
Über das Ziel hinausgeschossen
Zusammenfassung des Aufsatzes „GrESt bei Share Deals: Besonderheiten bei Fondsstrukturen und börsennotierten Gesellschaften“ von Wagner (DB1306835) auf S. 1409

Über das Ziel hinausgeschossen

Zusammenfassung des Aufsatzes „GrESt bei Share Deals: Besonderheiten bei Fondsstrukturen und börsennotierten Gesellschaften“ von Wagner (DB1306835) auf S. 1409

Bei Fondsstrukturen und börsennotierten Gesellschaften führen die neuen Regelungen zur Besteuerung von Share Deals zu großen Anwendungsproblemen – nicht nur im Immobiliensektor.

Der RefE des „JStG 2019“ vom 08.05.2019 sieht die Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands in § 1 Abs. 2b GrEStG-E vor. Danach kommt es zur GrESt-Pflicht, wenn innerhalb von zehn Jahren 90% der Anteile an einer grundbesitzenden KapGes. durch neue Gesellschafter erworben werden. Unmittelbare und mittelbare Erwerbe werden mit einbezogen. Die Neuregelung stellt Fondsstrukturen und börsennotierte Gesellschaften vor erhebliche Herausforderungen.

Foto: iStock/leremy
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Besonderheiten in Fondsstrukturen

Wenn § 1 Abs. 2b GrEStG-E in dieser Form eingeführt würde, müssten bei Fonds in Vertragsform (Sondervermögen) und vergleichbaren ausländischen Fonds jedenfalls dann die Gesellschafterwechsel bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) überwacht werden, wenn diese rechtlicher Eigentümer des Grundbesitzes ist. Dies ist