DER BETRIEB
Externe Qualitätskontrollen bei Abschlussprüfern
Zusammenfassung des Beitrags „Externe Qualitätskontrollen bei Abschlussprüfern von privaten Unternehmen – eine Bestandsaufnahme“ von Lenz (DB1307025) auf S. 1857

Externe Qualitätskontrollen bei Abschlussprüfern

Zusammenfassung des Beitrags „Externe Qualitätskontrollen bei Abschlussprüfern von privaten Unternehmen – eine Bestandsaufnahme“ von Lenz (DB1307025) auf S. 1857

Der Beitrag untersucht, ob die vom Gesetzgeber mit der Einführung der externen Qualitätskontrolle für Abschlussprüfer im Jahr 2000 verfolgten Ziele erreicht wurden.

Durch das Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPOÄG) wurde im Jahr 2000 die externe Qualitätskontrolle (QK) auch für Abschlussprüfer (APr) von Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse (Non-PIE) sind, verpflichtend eingeführt. Dabei verfolgte der Gesetzgeber folgende Ziele: Beteiligung des gesamten Berufsstands am System, erhöhtes Vertrauen der Öffentlichkeit in Abschlussprüfungen (AP) und einheitliche Qualitätsstandards bei allen gesetzlichen AP bei privaten Kapitalgesellschaften.

Foto: istock/tumsasedgars
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Entwicklung des Qualitätskontrollverfahrens

Die Entscheidung im Jahr 2000 für die Einführung einer externen QK ohne Differenzierung zwischen PIE- und Non-PIE-Prüfern – mit Ausnahme der gestuften Einführungsphasen – war einerseits bedingt durch die Kommissionsempfehlung von November 2000, andererseits geprägt