DER BETRIEB
Die Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Erscheinungsformen und Strafbarkeit“ von Buse (DB1307766) auf S. 1535

Die Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Zusammenfassung des Aufsatzes „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Erscheinungsformen und Strafbarkeit“ von Buse (DB1307766) auf S. 1535

Scheinselbstständigkeit, Lohnsplitting oder Scheinrechnungen erfüllen regelmäßig die Tatbestände der LSt-Hinterziehung und/oder des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten Arbeitsplätze und verzerren den Wettbewerb. Sie verursachen Einnahmeausfälle in Millionenhöhe bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Verbreitete Erscheinungsformen sind Scheinselbstständigkeit, Lohnsplitting und das Ausstellen von Scheinrechnungen. Der Autor erklärt, was dahintersteckt und zeigt die Grundlagen der Strafbarkeit auf.

Foto: iStock/Stadtratte
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Lohnsteuerhinterziehung

Der Arbeitgeber macht sich wegen LSt-Hinterziehung strafbar, wenn er es unterlässt, für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer gem. § 41a EStG spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des LSt-Anmeldungszeitraums eine Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen oder wenn er in dieser Anmeldung zu niedrige LSt-Beiträge anmeldet. Für die Ermittlung der hinterzogenen Steuer ist zu unterscheiden: