DER BETRIEB
Whistleblowerschutz: Deutsche Unternehmen müssen agieren
Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Whistleblower-Richtlinie der EU: Die neuen Regeln und deren Auswirkungen auf Unternehmen des privaten Sektors“ von Federmann/Racky/Kalb/Modrzyk (DB1307879) auf S. 1665

Whistleblowerschutz: Deutsche Unternehmen müssen agieren

Zusammenfassung des Aufsatzes „Die Whistleblower-Richtlinie der EU: Die neuen Regeln und deren Auswirkungen auf Unternehmen des privaten Sektors“ von Federmann/Racky/Kalb/Modrzyk (DB1307879) auf S. 1665

Gemäß einer neuen EU-Richtlinie sollen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern interne Hinweisgebersysteme einrichten; zudem werden Whistleblower besser geschützt.

Der EU-Richtlinien-Vorschlag „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ strebt eine bessere Rechtsdurchsetzung an, indem er Whistleblowern besonderen Schutz gewährt. Unternehmen stellt das vor viele neue Anforderungen.

Foto:istock/ Planet Flem
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Unternehmensgröße als entscheidender Faktor?

Der Vorschlag beschränkt den Schutz von Hinweisgebern auf die Meldung von Verstößen gegen das Unionsrecht. Es ist aber zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber den sachlichen Anwendungsbereich auf Verstöße gegen nationales Recht erweitert. Weit zu fassen ist auch der Begriff des Hinweisgebers, der möglichst viele Personengruppen erfassen soll. Damit müssen Unternehmen die Meldekanäle und die Schutzmaßnahmen zugunsten des Whistleblowers bei Einrichtung des Hinweisgebersystems ebenfalls breit anlegen.

Juristische Personen des