DER BETRIEB
Europäischer Rechtsrahmen zum Umwandlungsrecht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Der finale EU-Richtlinienentwurf zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen“ von Bungert/Becker (DB1308218) auf S. 1609

Europäischer Rechtsrahmen zum Umwandlungsrecht

Zusammenfassung des Aufsatzes „Der finale EU-Richtlinienentwurf zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen“ von Bungert/Becker (DB1308218) auf S. 1609

Der finale Richtlinienentwurf zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen enthält viele begrüßenswerte Neuerungen; es gibt aber auch Kritikpunkte.

Am 18.04.2019 hat das EU-Parlament den inhaltlich finalen Entwurf (RL-E-neu) einer Richtlinie zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen formal gebilligt. Er kodifiziert einheitlich den grenzüberschreitenden Formwechsel sowie Verschmelzungen und Spaltungen.

Foto:istock/ filo
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Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen

Dem Grunde nach sind die Neuregelungen zu begrüßen. Vor allem die bisher noch nicht gesetzlich geregelten grenzüberschreitenden Formwechsel und Spaltungen mussten in der Praxis bisher ausschließlich auf Basis der Rechtsprechung des EuGH durchgeführt werden. Dadurch waren sie vielfach mit großer Rechtsunsicherheit belastet. Insofern bedeuten die neuen Regelungen eine deutliche Verbesserung.

Positiv zu bewerten ist zudem, dass der RL-E-neu bei der Verschmelzung einen Ausschluss der