DER BETRIEB
ARUG II - neue Zustimmungs- und Publizitätspflichten
Zusammenfassung des Aufsatzes „RegE ARUG II: Ausgewählte Anwendungsfragen der neuen Zustimmungs- und Publizitätspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Personen“ von Eisele/Oser (DB1308500) auf S. 1517

ARUG II - neue Zustimmungs- und Publizitätspflichten

Zusammenfassung des Aufsatzes „RegE ARUG II: Ausgewählte Anwendungsfragen der neuen Zustimmungs- und Publizitätspflichten für Geschäfte mit nahestehenden Personen“ von Eisele/Oser (DB1308500) auf S. 1517

Der Beitrag stellt die neuen Vorschriften des ARUG II zu Angabe- und Zustimmungspflichten über Geschäfte mit nahestehenden Personen vor, veranschaulicht sie an zahlreichen Beispielen und regt für das weitere Gesetzgebungsverfahren konkrete Änderungen an.

Am 20.03.2019 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) beschlossen und Ende April dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Mit dem Inkrafttreten des ARUG II wird noch im Laufe dieses Jahres gerechnet.

Foto: istock/vertmedia
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Die Neuregelungen für Geschäfte mit nahestehenden Personen

Mit ARUG II führt der deutsche Gesetzgeber für börsennotierte Gesellschaften mit den §§ 111a-111c AktG-E neue Zustimmungs- und Publizitätspflichten für Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen ein. So fordert das Gesetz bei Überschreiten eines Schwellenwerts einen Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats zum Abschluss (§ 111b AktG-E) und eine Pflicht zur