Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancen und Risiken für Firmen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ von Qualmann (DB1308552) auf S. 1680
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz führt ein beschleunigtes Verfahren zur Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten ein. Was Arbeitgeber wissen müssen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist beschlossen. Es wird aller Voraussicht nach am 01.01.2020 in Kraft treten und schafft einen Rechtsrahmen für die (erleichterte ) Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten nach Deutschland. Das ist zu begrüßen, da der Status quo aus vielerlei Gründen nicht zufriedenstellend ist.
Vor allem die langen behördlichen Bearbeitungszeiten, deren Dauer auch noch stark schwanken kann, sowie die Vielzahl der beizubringenden Nachweise, die für die gleiche Art von Aufenthaltstitel je nach beteiligten Behörden oder Sachbearbeitern variieren können, werden vielfach als Hemmschuh für die dringend benötigte Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland empfunden.
Nicht-EU-Bürger brauchen für die Einreise nach und den Aufenthalt