DER BETRIEB
Neues Gesetz könnte Innovationsbremse lösen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Startschuss für eine steuerliche Forschungsförderung – Innovationsbremse gelöst?“ von Haase/Bolik/Nonnenmacher (DB1308852) auf S. 1584

Neues Gesetz könnte Innovationsbremse lösen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Startschuss für eine steuerliche Forschungsförderung – Innovationsbremse gelöst?“ von Haase/Bolik/Nonnenmacher (DB1308852) auf S. 1584

Am 17.07.2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Forschungszulagengesetzes beschlossen. Damit will die Bundesregierung eine steuerliche FuE-Förderung einführen.

Der Entwurf des Forschungszulagengesetzes sieht vor, dass Konzerne eine Zulage von bis 500.000 € pro Wirtschaftsjahr erhalten können. Die Förderung soll ab 2020 für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe verfügbar sein. Die Zulage ist konzeptionell an die frühere InvZul angelehnt, mit der vom 03.10.1990 bis Ende 2013 Investitionen in den neuen Bundesländern gefördert wurden. Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im Lauf des zweiten Halbjahrs zu rechnen.

Foto: iStock/Totojang
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Was ist förderfähig?

Die Forschungszulage soll für einzelne FuE-Vorhaben (Projekte) gewährt werden, die im Rahmen der Antragstellung definiert werden müssen. Zur Abgrenzung der förderfähigen von nicht-förderfähigen FuE-Aufwendungen soll auf die Definitionen zurückgegriffen werden, die seit 1963 für statistische Zwecke im Rahmen des sog.