Was bringen die neuen Leitlinien zu klimabezogenen Angaben?
Zusammenfassung des Aufsatzes „Nichtfinanzielle Berichterstattung: Kritik an den neuen Leitlinien zu klimabezogenen Angaben“ von Sopp/Baumüller (DB1308873) auf S. 1801
Sie verfolgen ein hehres Ziel. Dennoch sollten berichtspflichtige Unternehmen die erweiterten Leitlinien zu klimabezogenen Angaben nur mit Vorsicht in ihre Berichterstattung einbeziehen.
Die EU- Kommission hat ihre Empfehlungen zur Anwendung von Art. 19a Bilanzrichtlinie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen um klimabezogene Aspekte erweitert. Damit legt sie ein besonderes Gewicht auf die Berichterstattung über Umweltbelange.
Der Nachtrag soll Unternehmen eine Orientierung bei der relevanten, zweckdienlichen, einheitlichen und besser vergleichbaren Angabe nichtfinanzieller Informationen geben und nachhaltiges Wachstum fördern. Gelungen ist das nicht. Im Gegenteil. Die Mitteilung vergrößert sogar die Unsicherheit bei der Auslegung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das liegt daran, dass die explizit unverbindlichen Leitlinien inhaltlich über die Vorgaben von Art. 19a Bilanzrichtlinie hinausgehen und Widersprüche zum EU