Wie Unternehmen künftig mit Whistleblowern umgehen müssen
Zusammenfassung des Aufsatzes „EU-Whistleblowing-Richtlinie: Der richtige Umgang mit den neuen Vorgaben und deren Umsetzung“ von Aszmons/Herse (DB1310557) auf S. 1849
Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern stellt Unternehmen im Umgang mit Whistleblowern vor Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen.
Die nach langen Verhandlungen verabschiedete Whistleblowing-Richtlinie zielt darauf ab, Unionsrechtsverstöße effektiver festzustellen und zu beheben. Dazu gehört es auch, die Informationsbereitschaft potenzieller Hinweisgeber zu stärken und diese möglichst umfassend zu schützen – einerseits durch das Verbot jedweder Repressalien, andererseits durch die Beweislastumkehr zulasten der Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber sollte jedoch – wie auch vom Unionsgesetzgeber vorgesehen – nur solche Personen privilegieren, die Verstöße gegen geltendes Recht und nicht bloß unethische Verhaltensweisen melden: Mit Blick auf die Unternehmerrechte aus Art. 12 GG dürfte ein weiter reichender Schutz von Whistleblowern kaum verhältnismäßig sein.
Beachten sollten Arbeitgeber zudem, dass das Motiv des Hinweisgebers künftig belanglos ist.