DER BETRIEB
Wie Unternehmen künftig mit Whistleblowern umgehen müssen
Zusammenfassung des Aufsatzes „EU-Whistleblowing-Richtlinie: Der richtige Umgang mit den neuen Vorgaben und deren Umsetzung“ von Aszmons/Herse (DB1310557) auf S. 1849

Wie Unternehmen künftig mit Whistleblowern umgehen müssen

Zusammenfassung des Aufsatzes „EU-Whistleblowing-Richtlinie: Der richtige Umgang mit den neuen Vorgaben und deren Umsetzung“ von Aszmons/Herse (DB1310557) auf S. 1849

Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern stellt Unternehmen im Umgang mit Whistleblowern vor Herausforderungen, eröffnet aber auch Chancen.

Die nach langen Verhandlungen verabschiedete Whistleblowing-Richtlinie zielt darauf ab, Unionsrechtsverstöße effektiver festzustellen und zu beheben. Dazu gehört es auch, die Informationsbereitschaft potenzieller Hinweisgeber zu stärken und diese möglichst umfassend zu schützen – einerseits durch das Verbot jedweder Repressalien, andererseits durch die Beweislastumkehr zulasten der Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber sollte jedoch – wie auch vom Unionsgesetzgeber vorgesehen – nur solche Personen privilegieren, die Verstöße gegen geltendes Recht und nicht bloß unethische Verhaltensweisen melden: Mit Blick auf die Unternehmerrechte aus Art. 12 GG dürfte ein weiter reichender Schutz von Whistleblowern kaum verhältnismäßig sein.

Foto: istock/ Naeblys
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Beachten sollten Arbeitgeber zudem, dass das Motiv des Hinweisgebers künftig belanglos ist.