Das deutsche Arbeitszeitrecht braucht eine Generalüberholung
Zusammenfassung des Aufsatzes „Deutsches Arbeitszeitrecht im Wandel?“ von Kössel (DB1310783) auf S. 1958
Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht umhin, die Vorgaben des EuGH zur Zeiterfassung umzusetzen. Er sollte dabei eine generelle Flexibilisierung der Regeln zur Arbeitszeitgestaltung vorantreiben und diese den Erfordernissen der Arbeitswelt 4.0 anpassen.
Unter dem Stichwort „Arbeitsrecht 4.0“ wird seit einiger Zeit die Frage diskutiert, wie die Auswirkungen der Digitalisierung – insbesondere die Entgrenzung der Arbeit – mit dem geltenden Arbeitsrecht, allen voran mit den öffentlich-rechtlich ausgestalteten Regeln des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), zu vereinbaren sind. Nach dessen Vorgaben müssen Arbeitgeber Verstöße selbst dann verhindern, wenn diese auf Wunsch des Arbeitnehmers geschehen.
Die Debatte hat sich seit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 noch einmal intensiviert, da Arbeitgeber hiernach sämtliche Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig dokumentieren müssen und nicht wenige Beobachter fürchten, dass dadurch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung