Der Manipulationsschutz für elektronische Aufzeichnungssysteme
Zusammenfassung des Aufsatzes „AEAO zu § 146a – Manipulationsschutz für elektronische Aufzeichnungssysteme auf der Zielgerade?“ von Achilles (DB1311201) auf S. 1920
Digitale Kassensysteme stehen im besonderen Fokus der Finanzverwaltung. Ein neuer Anwendungserlass beantwortet viele offene Fragen zur elektronischen Buchführung.
Wer sich mit dem Manipulationsschutz i.S.d. § 146a AO befassen will, sieht sich einem Regelwerk von mehr als vierhundert Seiten gegenüber. Mit Spannung erwartet wurde daher der Anwendungserlass (AEAO) zu § 146a AO, der nicht nur versucht, das Konvolut zu bündeln, sondern auch Maßstäbe an die Ordnungsmäßigkeit anlegt, die über die bestehenden Normen hinausgehen. Doch auch wenn der AEAO viele Fragen beantwortet, beseitigt er nach wie vor nicht alle Rechtsunsicherheiten und wirft an der einen oder anderen Stelle Fragen zu dessen Handhabung in der Praxis auf.
Wer ab 01.01.2020 aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (eAS) erfasst, hat ein solches eAS zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen