DER BETRIEB
Kompetenz zur Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH
Zusammenfassung des Aufsatzes „Vermögensübertragung und Missbrauch der Vertretungsmacht im GmbH-Recht“ von Hoffmann/Bartlitz (DB1311246) auf S. 1833

Kompetenz zur Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH

Zusammenfassung des Aufsatzes „Vermögensübertragung und Missbrauch der Vertretungsmacht im GmbH-Recht“ von Hoffmann/Bartlitz (DB1311246) auf S. 1833

Wann missbraucht ein GmbH-Geschäftsführer im Kontext von Vermögensübertragungen seine Vertretungsmacht? Was muss der Geschäftspartner beachten?

In der Entscheidung vom 08.01.2019 hat sich der II. Zivilsenat des BGH mit der umstrittenen Frage befasst, ob die Vorschrift des § 179a AktG auf die GmbH analog anzuwenden ist und diese verneint. Zugleich stellte das Gericht allerdings fest, dass ein auf die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens gerichteter Vertrag – wegen seiner Eigenart als besonders bedeutsames Geschäft – auch ohne entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelung der Zustimmung der Gesellschafter bedarf.

Foto: istock/ ElenaMist
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Missachtet der GmbH-Geschäftsführer diesen Zustimmungsvorbehalt und macht er von seiner formal unbeschränkten Vertretungsmacht Gebrauch, kann der Geschäftspartner aus dem geschlossenen Vertrag laut BGH keine Rechte herleiten, wenn er den Missbrauch der Vertretungsmacht kannte oder er sich ihm geradezu aufdrängen musste.

Die Sichtweise des BGH,