DER BETRIEB
Die Reform der Grunderwerbsteuer ist unternehmensfeindlich
Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesetz zur Änderung des GrEStG: Unnötige Gefährdung grundbesitzender Unternehmen durch massive Ausweitung der Steuerersatztatbestände“ von Lüdicke (DB1311392) auf S. 1864

Die Reform der Grunderwerbsteuer ist unternehmensfeindlich

Zusammenfassung des Aufsatzes „Gesetz zur Änderung des GrEStG: Unnötige Gefährdung grundbesitzender Unternehmen durch massive Ausweitung der Steuerersatztatbestände“ von Lüdicke (DB1311392) auf S. 1864

Der Gesetzgeber plant eine massive Ausweitung von Grunderwerbsteuertatbeständen. Dabei tut er deutlich zu viel des Guten. Nachbesserungen sind wünschenswert.

Das Bundeskabinett hat am 31.07.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GrEStG beschlossen. Er soll – so der aktuelle Plan – bis Ende November 2019 umgesetzt werden, sodass das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft treten kann. An diesem Tage noch offene Behaltensfristen verlängern sich dann durchgängig von fünf auf zehn Jahre.

Foto: istock/ BBuilder
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Der Entwurf sieht allerdings noch weitere, fragwürdige Neuerungen vor. Alle verfolgen das Ziel, missbräuchliche Steuergestaltungen in der GrESt durch Einzelmaßnahmen einzudämmen. Zwar ist das Ansinnen nachvollziehbar, neben dem Grundtatbestand der Grundstücksveräußerung auch mögliche Umgehungsfälle der Steuer zu unterwerfen. Die geplanten Regelungen gehen aber deutlich über die Abwehr missbräuchlicher Steuergestaltungen hinaus und gefährden Unternehmen, die Grundstücke als