DER BETRIEB
Lohnsteuerliche Aspekte des Homeoffice – ein Dauerbrenner
Zusammenfassung des Aufsatzes „Lohnsteuerliche Aspekte des Homeoffice“ von Geserich (DB1311398) auf S. 1810

Lohnsteuerliche Aspekte des Homeoffice – ein Dauerbrenner

Zusammenfassung des Aufsatzes „Lohnsteuerliche Aspekte des Homeoffice“ von Geserich (DB1311398) auf S. 1810

Ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen können, beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Ein Überblick zum Stand der Dinge und zu den jüngsten Entwicklungen.

Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers setzt stets einen büromäßig eingerichteten Raum voraus, bei dem in der Regel ein Schreibtisch das dominierende Möbelstück sein wird. Fehlt es an der geforderten büromäßigen Anmutung des Raumes, sind die Aufwendungen dafür insgesamt nicht abziehbar. Aus diesem Grund scheiden eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der beruflichen Verwendung aus.

Foto: istock/ PeopleImages
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Sollen Aufwendungen fürs Homeoffice steuerlich Berücksichtigung finden, muss der Raum zudem (nahezu) ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine untergeordnete private Mitbenutzung (weniger als zehn Prozent) ist indes unschädlich. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten