JStG 2019: Änderungen zu und Auswirkungen auf Darlehen
Zusammenfassung des Aufsatzes „RegE zum JStG 2019: Änderungen der §§ 20 Abs. 2 und 17 EStG geplant – Überblick und Handlungsbedarf für Darlehen“ von Dorn (DB1311433) auf S. 1930
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 sieht unter anderem Änderungen der § 20 EStG und § 17 EStG vor. Für private Darlehensgeber besteht ggf. Handlungsbedarf.
Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen, der auch Änderungen der §§ 20 Abs. 2 und 17 EStG vorsieht.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert der Gesetzgeber „klarstellend“ auf die Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Berücksichtigung von privaten Darlehensverlusten. Danach führt der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. Satz 2 EStG. Das entspricht offenbar nicht der Intention des Gesetzgebers, der sich nunmehr anschickt, § 20 Abs. 2 EStG durch einen Satz 3 zu ergänzen. Er soll