DER BETRIEB
Praxisfälle zu § 1 Abs. 2a GrEStG: Verschärfungen und Streitfragen
Zusammenfassung des Aufsatzes „Praxisfälle zu § 1 Abs. 2a GrEStG – Verschärfungen und Zweifelsfragen nach neuer Erlasslage“ von Behrens/Wagner (DB1311666) auf S. 1868

Praxisfälle zu § 1 Abs. 2a GrEStG: Verschärfungen und Streitfragen

Zusammenfassung des Aufsatzes „Praxisfälle zu § 1 Abs. 2a GrEStG – Verschärfungen und Zweifelsfragen nach neuer Erlasslage“ von Behrens/Wagner (DB1311666) auf S. 1868

Wie sind Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a GrEStG zu bewerten? Die aktualisierten Ländererlasse lassen in vielen Fällen eine strengere Handhabung durch die Verwaltung erwarten.

Am 12.11.2018 hat die Finanzverwaltung die überarbeiteten gleichlautenden Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG veröffentlicht. Sie enthalten für diverse praktisch relevante Konstellationen verschärfende Änderungen oder lassen zumindest darauf schließen, dass die Verwaltung nunmehr strengere Maßstäbe anlegen könnte. Die Autoren beziehen anhand ausgewählter Praxisbeispiele Stellung zu den Neuerungen sowie bestehenden Zweifelsfällen.

Foto: istock/ industryview
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Die Relevanz der aufgeworfenen Fragen – etwa zur Verkürzung von Beteiligungsketten bei beteiligten Kapitalgesellschaften oder im Hinblick darauf, ob sich aus schuldrechtlichen Bindungen der an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafter fiktiv mittelbare Gesellschafterwechsel ergeben können –, dürfte sogar noch zunehmen, wenn, wie geplant, mit