DER BETRIEB
Konzerndeliktsrecht: Entwicklungsstand und Perspektiven
Zusammenfassung des Aufsatzes „Konzerndeliktsrecht: Entwicklungsstand und Zukunftsperspektiven“ von Fleischer/Korch (DB1312366) auf S. 1944

Konzerndeliktsrecht: Entwicklungsstand und Perspektiven

Zusammenfassung des Aufsatzes „Konzerndeliktsrecht: Entwicklungsstand und Zukunftsperspektiven“ von Fleischer/Korch (DB1312366) auf S. 1944

Wann kommt eine deliktsrechtliche Verantwortung der Konzernmutter für eigenes Fehlverhalten, wann für das ihrer Töchter in Betracht? Eine rechtsvergleichende Analyse.

Die alarmierenden Missstände in der Wertschöpfungskette multinationaler Unternehmensgruppen rücken das Konzerndeliktsrecht wieder in den Fokus des Interesses und werfen die Frage auf, ob die Muttergesellschaft für Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Töchter einstehen muss. Anders als früher kreist die Debatte indes nicht mehr nur um die Durchgriffshaftung, sondern lotet auch Spielräume für eine deliktsrechtliche Verantwortung der Konzernobergesellschaft aus.

Foto: istockphoto/ metamorworks
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Geschäftsherrenhaftung gem. § 831 BGB

Wie die moderne Deliktsrechtsvergleichung belegt, ist in Bezug auf schädigende Tochteraktivitäten grundsätzlich zwischen einer Geschäftsherrenhaftung und einer originären Deliktshaftung der Konzernmutter gegenüber außenstehenden Dritten zu unterscheiden. In Deutschland hat sich, ebenso wie