Weiterentwicklung der Corporate Governance nach Wirecard
Zusammenfassung des Aufsatzes „Thesen zur Stärkung der Corporate Governance aus Anlass des Wirecard-Falles“ des Interdisziplinären Arbeitskreises Corporate Governance (DB1359125) auf S. 550
Der Fall Wirecard macht deutlich, wo das Gesellschaftsrecht und der Deutsche Corporate Governance Kodex nachgeschärft werden sollten.
Die Causa Wirecard zwingt dazu, die Vorgaben für die Corporate Governance zu überdenken. Der unabhängige Interdisziplinäre Arbeitskreis Corporate Governance, dem Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler verschiedener Universitäten angehören, hat Möglichkeiten zur Verbesserung der Corporate Governance bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog. Public Interest Entities oder kurz PIEs) mit besonderem Fokus auf börsennotierten Unternehmen erörtert und Anregungen für den Gesetzgeber zusammengestellt.
Die Autoren plädieren zunächst für eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung eines wirksamen unternehmensinternen Governance-Systems für PIEs. Solche Systeme müssen nicht nur ein Internes Kontrollsystem enthalten, sondern auch ein Risikomanagement-, ein Compliance-, ein internes Revisionssystem und eine