DER BETRIEB
EU-Taxonomie zu grünen Investments wird konkreter
Zusammenfassung des Aufsatzes „Anwendung der EU-Taxonomie zu grünen Wirtschaftsaktivitäten“ von Lanfermann/Scheid (DB1360377) auf S. 741

EU-Taxonomie zu grünen Investments wird konkreter

Zusammenfassung des Aufsatzes „Anwendung der EU-Taxonomie zu grünen Wirtschaftsaktivitäten“ von Lanfermann/Scheid (DB1360377) auf S. 741

Die Taxonomie-VO steht in der entscheidenden Umsetzungsphase. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die angedachten Taxonomiequoten.

Das Ziel der EU-Taxonomie ist, Unternehmen durch die Berichterstattung über grüne Anteile an Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben (Taxonomiequoten) stärker zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten anzuhalten. Als Rahmengesetzgebung überlässt es die Taxonomie-VO der EU-Kommission, die konkreten Vorgaben zu regeln. Für die Unternehmenspraxis von besonderer Bedeutung sind dabei die Berechnungsgrundlagen für die Taxonomiequoten. Diese sind nach Art. 8 Taxonomie-VO bis Juni 2021 mittels Rechtsverordnung zu konkretisieren. Für die Vorarbeiten hat die EU-Kommission auf die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) zurückgegriffen. Diese übersandte Ende Februar 2021 ihren endgültigen Ratschlag an die EU-Kommission. Er ist aktuell der wichtigste Orientierungspunkt für die zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen.

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