DER KONZERN
Keine Organschaft mit Nichtunternehmer
Leistungsaustausch – Unternehmer – Einrichtung des öffentlichen Rechts – Organschaft – Sondermaßnahmen – Missbräuchliche Praktiken – Steuerfreiheit – Neutralitätsgrundsatz

Keine Organschaft mit Nichtunternehmer

Leistungsaustausch – Unternehmer – Einrichtung des öffentlichen Rechts – Organschaft – Sondermaßnahmen – Missbräuchliche Praktiken – Steuerfreiheit – Neutralitätsgrundsatz

BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 67/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Organschaft setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers voraus.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

MwStSystRL Art. 11 und 13

Sachverhalt

Streitig ist, ob die Klägerin, eine GmbH, steuerpflichtige Leistungen gegen Entgelt an die Beigeladene, die Alleingesellschafterin der Klägerin, erbracht hat. Geschäftsführer der Klägerin war der stellvertretende Geschäftsführer der Beigeladenen. Die Beigeladene ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen hat. Dies umfasst die Zurverfügungstellung von Notdiensten in Bereitschaftsdienstpraxen (BDP). Die ärztliche Tätigkeit wird dabei durch Ärzte erbracht, die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen und abrechnen. Die Beigeladene ist demgegenüber hoheitlich tätig.

Im Zusammenhang mit einer