Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
BFH, Urteil vom 01.06.2016 – XI R 17/11
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grds. der volle Vorsteuerabzug zu.
2. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 RL 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff „juristische Person“ auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UStG § 2 Abs. 1, 2 Nr. 2 Satz 1 und 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4
RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4
MwStSystRL Art. 11
GG Art. 19 Abs. 3
Sachverhalt
DK 07-08/2016 S. 360>>Die Beteiligten streiten nach der in diesem Verfahren ergangenen Vorabentscheidung des EuGH-Urteils Larentia + Minerva (vom 16.07.2015 – Rs. C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:496 =