DER KONZERN
Reform der Corporate Governance durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Reform der Corporate Governance durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Prof. Dr. Marius Gros / Prof. Dr. Patrick Velte

Der Bundestag hat am 20.05.2021 das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) beschlossen, seit 01.07.2021 ist das FSIG bereits weitgehend in Kraft getreten (BGBl. I 2021 S. 1534–1567). Der vorliegende Beitrag knüpft nahtlos an die Analysen von Gros/Velte (DK 2021 S. 68 ff.; DK 2020 S. 436) an, thematisiert und würdigt die wesentlichen Regulierungen zum Enforcement, Abschlussprüfer, Vorstand und Aufsichtsrat bei Unternehmen des öffentlichen Interesses und zeigt gleichzeitig die Unterschiede zum Referenten- und Gesetzesentwurf auf.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Tabellarischer Überblick über zentrale Corporate-Governance-Regulierungen nach dem FISG
  • III. Enforcementverfahren
    • 1. Übergang auf ein einstufiges Enforcementverfahren
    • 2. Ausweitung des Prüfungsgegenstands
    • 3. Befugnisse der BaFin und Verwaltungshelfer
    • 4. Information der Öffentlichkeit über angeordnete und laufende Prüfungen sowie deren