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Die Prüfung nichtfinanzieller Informationen
– Herausforderungen für den Abschlussprüfer vor dem Hintergrund der Stärkung nichtfinanzieller Berichtspflichten –

Die Prüfung nichtfinanzieller Informationen

– Herausforderungen für den Abschlussprüfer vor dem Hintergrund der Stärkung nichtfinanzieller Berichtspflichten –

Prof. Dr. Kai-Uwe Marten / Serafin G. K. Weigt, M.Sc.

Zum 18.04.2017 hat der deutsche Gesetzgeber mit der Veröffentlichung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) die Inhalte der RL 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) im deutschen Recht verankert und die nichtfinanziellen Berichterstattungspflichten für ausgewählte Unternehmen und Konzerne ausgeweitet. Eine inhaltliche Prüfungspflicht der berichteten Informationen durch den Abschlussprüfer sieht der Gesetzgeber nicht vor. Diese kann sich jedoch durch eine Beauftragung des zur inhaltlichen Prüfung verpflichteten Aufsichtsrats ergeben. Die unabhängige Prüfung von Nicht-Finanzinformationen ist für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer grds. nichts Neues, stellt aber aufgrund unterschiedlicher Faktoren, u.a. aufgrund der vornehmlich qualitativen Ausprägungsform der nichtfinanziellen Informationen, eine Herausforderung für den Berufsstand dar. Gleichzeitig sendet die umfassende Prüfung nichtfinanzieller Informationen ein bedeutsames Signal