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Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie

Prof. Dr. Christian Fink / Dr. Thomas Schmotz

Am 21.04.2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie. Diese sehen insb. Anpassungen der Vorgaben der Bilanzrichtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung mit dem Ziel vor, diese sowohl inhaltlich als auch terminologisch zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterzuentwickeln. Hierfür schlägt die Kommission neben einer deutlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Regeln insb. umfangreichere inhaltliche Berichtspflichten, ein breiteres Relevanz- bzw. Wesentlichkeitsverständnis, eine zwingende Verortung der Berichtspflichten im Lagebericht sowie eine inhaltliche Prüfungspflicht bereits für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2023 vor. Darüber hinaus soll die EU-Kommission delegierte Rechtsakte zur Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung erlassen können. Der vorliegende Beitrag gibt einen ausführlichen Überblick über die Vorschläge der Kommission und würdigt