DER BETRIEB
Vorzeitige Beendigung kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherungen – ist die Erhebung einer Kapitalertragsteuer bei geminderten Rückkaufwerten verfassungskonform?

Vorzeitige Beendigung kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherungen – ist die Erhebung einer Kapitalertragsteuer bei geminderten Rückkaufwerten verfassungskonform?

RA Dr. Jörg Gstöttner / RA/FAStR Markus Valerius, beide Halle/Saale

Die gegenwärtige Praxis der Besteuerung geminderter Rückkaufwerte kapitalbildender Lebens- oder Rentenversicherungen, die dadurch entstehen, dass eine Beendigung vor der vertraglich vorgesehenen Laufzeit eintritt, stellen sich für den Versicherungsnehmer als zusätzliche Belastung dar, die bei diesem einerseits schon aufgrund der bestehenden Intransparenz, andererseits jedoch auch aufgrund des staatlichen Zugriffs trotz subjektiv empfundenem wirtschaftlichen Misserfolgs wenig Akzeptanz hervorruft. Die erhobene Steuer knüpft dabei an den Kapitalertrag des sog. Sparanteils an; dies könnte allerdings unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch sein. Zumindest ist die Verfassungskonformität der in diesen Fällen erhobenen KapESt diskussionswürdig.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Praktische Handhabung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Zusammenhang mit kapitalbildenden Lebens-