Veräußerung eines Liebhabereibetriebs
Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.
BFH, Urteil vom 11.05.2016 – X R 15/15
Der BFH hat entschieden, dass der Übergang von einem Gewerbebetrieb zur einkommensteuerlich unbeachtlichen Liebhaberei keine Betriebsaufgabe darstellt. Die spätere Veräußerung oder Aufgabe dieses Liebhabereibetriebs stellt hingegen eine Veräußerung oder Aufgabe nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG dar, die im Jahr der Veräußerung zu besteuern ist, und zwar mit dem Wert, der der Höhe nach im Grundsatz den nach § 8 VO zu § 180 Abs. 2 AO auf den Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei festgestellten stillen Reserven entspricht.
Inhaltsübersicht
- I. Verkürzter Sachverhalt
- II. Entscheidung des BFH
- III. Begründung zur Entscheidung
- IV. Auswirkungen auf die Praxis
Streitjahr 2008
I. Verkürzter Sachverhalt
Die Klägerin und ihr Ehemann (E) wurden zusammen zur ESt veranlagt. Beide betrieben seit dem Jahr 1983 ein Hotel in Form einer GbR, an der sie jew. zu 50% beteiligt waren. Im Streitjahr 2008 verstarb E. Im Zeitraum von Beginn bis