Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb
Kommentiert von StB Dennis Janz, LL.M.
BFH, Urteil vom 21.09.2016 – V R 50/15
Der BFH hat entschieden, dass ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familienhotel keine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege darstellt, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen zugutekommen.
Inhaltsübersicht
- I. Verkürzter Sachverhalt
- II. Entscheidung des BFH
- III. Begründung zur Entscheidung
- IV. Auswirkungen auf die Praxis
Streitjahre 2003, 2005
I. Verkürzter Sachverhalt
Der Kläger (Streitjahre 2003 und 2005) ist ein eingetragener Verein. Er ist zudem Mitglied im katholischen Arbeitskreis für Familienerholung e.V. (Arbeitskreis e.V.), der seinerseits dem Deutschen Caritasverband angehört. Der Arbeitskreis e.V. ist weiter Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung (BAG), welche das Internetportal „urlaub-mit-der-familie.de“ betreibt. Das Konzept der Familienferienstätten ist davon geprägt, dass